Ausliegende Trainingszeiten und Stundenpläne können nach Bedarf oder
Anfrage geändert werden.
Geänderte Zeiten bestimmen die Nachfrage und berühren die laufenden
Verträge und Bestimmungen nicht.
An schulfreien Tagen findet generell kein Training statt.
Sollte es doch so sein, dann gelten solche Trainings als
Ausgleichszeit für ausgefallene Einheiten.
Bitte beachten Sie hierzu auch
unsere AGB´s.